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VGH Bayern, 21.03.2006 - 12 C 05.2891 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 20 B 184/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte bereits zur sozialhilferechtlichen Beurteilung unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) die Auffassung vertreten, die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft sei nicht nur für solche Mitglieder einer Wohngemeinschaft, die eine Gemeinschaft im Sinne der §§ 11 Abs. 1 Satz 2, 16 bzw. 122 BSHG bilden, sondern auch für Wohngemeinschaftsmitglieder, die gemeinsam wirtschafteten, einheitlich zu bestimmen (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.03.2006, 12 C 05.2891; OVG NRW, Beschluss vom 10.01.2001, 12 E 478/00). - SG Hannover, 31.07.2007 - S 51 SO 780/06 Auch in einer bloßen Wohngemeinschaft kann danach der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nur einmal gewährt werden (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, Aktenzeichen 12 S 1588/04; Bayrisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22. August 2006, Aktenzeichen L 11 B 529/06 PKH; Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. März 2006, Aktenzeichen 12 C 05.2891).